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Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir für Fahrten im unten angeführten Gebiet vorab nur Zirkapreise nennen können!
Bei Fahrten von der Stadt Salzburg, der Gemeinde Bergheim oder der Gemeinde Wals-Siezenheim in die Gemeinden Anif, Anthering, Elixhausen, Elsbethen, Eugendorf, Grödig, Hallwang und Koppl sowie umgekehrt bzw. Fahrten in diesen Gemeinden erfolgt die Fahrpreisberechnung lt. Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 22.12.2006 über verbindliche Tarife für das Taxigewerbe
Nachzulesen unter http://www.salzburg.gv.at/2006_sbg_bergheim_wals.doc |
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